Gemeinsam für Schadensersatz

Booking.com agierte seit dem Jahr 2006 auf Basis kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln. Sind auch Sie geschädigt? Dann nehmen Sie an der Sammelklage, initiiert durch den Hotelverband Deutschland e.V., teil.

Kein Kostenrisiko

Durch die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer haben die teilnehmenden Hotels weder Kosten noch Kostenrisiken zu tragen.

Kartellrechtsexperten

Die mit dem Fall betraute Kanzlei ist im Kartellrecht spezialisiert und führend auf dem Gebiet der Geltendmachung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche.

Komplettes Management

Die Ansprüche der teilnehmenden Hotels werden vollständig durch unsere Experten gemanaged.

Eine Initiative des Hotelverbands Deutschland e.V.

Kartellrechtswidrige Bestpreis-klauseln von Booking.com

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Booking.com enthielten seit dem Jahr 2006 kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln.

Insbesondere die so genannten „weiten“ Bestpreisklauseln, mit denen Booking.com den angeschlossenen Hotels verboten hat, Zimmer zu günstigeren Raten auf anderen Buchungsportalen anzubieten, verstießen eindeutig gegen deutsches und europäisches Kartellrecht. Dies hat das Bundeskartellamt – umfassend bestätigt durch das Oberlandesgericht Düsseldorf – im Fall „HRS“ festgestellt.

Mit Blick auf die eindeutige Rechtslage hat Booking.com sich im Sommer 2015 entschieden „freiwillig“ die weiten Bestpreisklauseln aus seinen AGBs zu streichen und nicht länger zur Anwendung zu bringen. Dies ändert indes nichts daran, dass Booking.com über knapp 10 Jahre kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln zur Anwendung gebracht hat, um auf diese Weise bewusst und gewollt den Wettbewerb zu beschränken.

Die Frage, ob auch die „engen“ Bestpreisklauseln von Booking.com gegen Kartellrecht verstoßen haben, wird nach dem zweifelhaften Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom Juni 2019 derzeit vom Bundesgerichtshof geprüft. Für Ihre Schadensersatzansprüche wegen der „weiten“ Bestpreisklausel, die im Rahmen der vorliegenden Sammelklage geltend gemacht werden, ist dieses Verfahren ohne Auswirkung.

Mit der vorliegenden Initiative bietet der Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. in Deutschland gelegenen Hotels die Möglichkeit an, sich an einer Sammelklage gegen Booking.com zu beteiligen. Über die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer ist gewährleistet, dass die teilnehmenden Hotels keine Kosten und auch keine Kostenrisiken zu tragen haben.

Mit Ihrer Teilnahme schützen Sie Ihre Schadensersatzansprüche gegen Booking.com gegen die zeitnah drohende Verjährung.

Eine Anmeldung/Teilnahme ist über unseren geschützten Bereich möglich. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier. Häufig gestellte Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich.

So funktioniert das Verfahren

1

Registrieren Sie sich auf www.Hotel-Kartellschadensersatz. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie teilnahmeberechtigt sind, finden Sie alle wichtigen Informationen in unserem FAQ-Bereich.

ACHTUNG: Die Registrierungsphase endete am 20.05.2020. Falls Sie schon registriert sind und noch Hotels zu erfassen oder Vollmachten zu erteilen haben, ist dies noch bis zum 27.5. möglich. Bitte loggen Sie sich dazu mit Ihren Benutzerdaten ein.

2

Signieren Sie ganz einfach online die Anwaltsvollmacht. Diese wird automatisch anhand Ihrer hinterlegten Daten für Sie generiert.

3

Hinterlegen Sie Informationen zu Ihrem Haus / Ihren Häusern.

4

Über unser Online-Nachrichtensystem werden Sie automatisch über alle Entwicklungen, Neuigkeiten und ggf. weitere Maßnahmen informiert.

Sind Sie teilnahmeberechtigt?

In unserem FAQ Bereich finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Teilnahme an der Sammelklage.

Registrierungsphase beendet

Die Registrierungsphase endete am 20.05.2020. Falls Sie schon registriert sind und noch Hotels zu erfassen oder Vollmachten zu erteilen haben, ist dies noch bis zum 27.5. möglich. Bitte loggen Sie sich dazu mit Ihren Benutzerdaten ein.